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Anspannungsgrundsatz und Kontaktrechtskosten
iFamZ 2020/45
Für die Beurteilung einer allfälligen Unterhaltsminderung durch Kontaktkosten ist nicht vom tatsächlichen Einkommen, sondern von jenem auszugehen, das vom Geldunterhaltsschuldner unter Anspannung der Kräfte erzielt werden hätte können.