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iFamZ 2, April 2020, Seite 94

Unterhaltsanspruch einer Lehramtsstudentin gegen gemeinsam lebende Eltern

iFamZ 2020/44

§ 231 ABGB

Unterhaltsleistungen eines Elternteils, der mit dem anderen in aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft lebt, sind grundsätzlich auch dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zuzurechnen.

Die 1997 geborene Antragstellerin ist die Tochter der Antragsgegnerin und ihres mit ihr in aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehemanns. Sie absolviert seit dem Wintersemester 2015 ein Lehramtsstudium. (…)

Die Mutter (Antragsgegnerin) war im Zeitraum von bis als Reinigungskraft beschäftigt und erzielte ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 1.273,48 €. Der Vater bezog in diesem Zeitraum ein monatliches durchschnittliches Einkommen von 3.704,81 €.

Die Tochter erzielte im Jahr 2016 eigene Einkünfte von 1.400,47 €, im Jahr 2017 von 2.824,20 € und im Jahr 2018 von 1.354,80 €.

Mit Teilbeschluss des Erstgerichts vom , dem ein Einverständnis der Tochter und ihrer Eltern zugrunde liegt, wurden beide Eltern ab zur Zahlung von (unterschiedlichen) monatlichen Beiträgen zum Unterhalt ihrer Tochter verpflichtet. In der Tagsatzung vom zog die Tochter den Unterhaltsfestsetzungsantrag gegenüber ihrem Vater für den Zeitraum von bis zurück.

Gegenüber ihrer Mutte...

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