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iFamZ 2, April 2020, Seite 82

Unterbringung in Corona-Zeiten

Ein persönlicher Erfahrungsbericht

Klaus Boris Binder

Die Coronavirus-Krise, die damit zusammenhängende, gerade in Krankenhäusern erheblich erhöhte Ansteckungsgefahr, die teilweise persönliche Betroffenheit von Richter*innen und nicht zuletzt die COVID-19-Sondergesetze samt entsprechenden Verordnungen stellen auch die Justiz vor neue, in dieser Form bislang unbekannte Herausforderungen. In diesem Beitrag soll der Fokus auf den Vollzug des UbG gelegt werden.

I. Ausgangslage

Gerade der in grundrechtlicher Hinsicht besonders sensible Bereich des Unterbringungsrechts wird dabei einer Belastungsprobe unterzogen, gilt es doch, die gerichtliche Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen untergebrachter Patient*innen innerhalb kurzer Fristen uneingeschränkt zu gewährleisten: Das ist einerseits, auch in Zeiten einer derartigen Krise, ein absolutes Muss in einem Rechtsstaat wie Österreich. Auf der anderen Seite ist aber auch auf die Bedürfnisse und Gefährdungssituationen der unterschiedlichen Beteiligten im Unterbringungsverfahren (Patient*innen, S. 83behandelnde Ärzt*innen und Pflegepersonal, Krankenhaus als Institution, Patientenanwaltschaft, Sachverständige, Unterbringungsrichter*innen, Gerichtsbetrieb als Ganzes) angemessen einzugehen und am besten...

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