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iFamZ 2, April 2020, Seite 80

Grenzüberschreitende Ausübung des Kontaktrechts

Einreisebestimmungen Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zur Wahrnehmung des Kontaktrechts

Mit freundlicher Genehmigung der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltschaft, namentlich Herrn Michael Rauch, veröffentlicht die iFamZ das Ergebnis der Recherchen (Stand ).

Folgende Informationen finden sich auf den Homepages der offiziellen Stellen:

I. Schweiz

Wer aus Österreich in die Schweiz einreisen will und keine Schweizer Bürgerin oder kein Schweizer Bürger ist, der muss

  • eine gültige ID (Personalausweis) oder einen gültigen Pass UND einen Aufenthaltstitel wie Aufenthaltsbewilligung, Grenzgängerbewilligung, Niederlassungsbewilligung für die Schweiz (Ausweis L, B, C, Ci), ein Schweizer Visum oder eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vorweisen können,

  • einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz vorweisen können und eine Meldebescheinigung besitzen,

  • einen gewerblichen Warentransport durchführen und einen Warenlieferschein besitzen,

  • lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen und die Absicht haben, direkt in ein anderes Land zu reisen und

  • sich in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ befinden, wie beispielsweise ein Todesfall eines in der Schweiz lebenden Familienmitgliedes, gerichtliche Vorladungen, Familienanlässe etc.

Die betreffenden Personen müssen ...

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