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COVID-19 und die Folgen für familienrechtliche Angelegenheiten und den Gerichtsbetrieb
Am ist das 2. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten, das in seinem Art 21 ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, BGBl I Nr 16/2020 (kurz: COVID-19-JuBG) enthält. Am hat das Bundesministerium für Justiz eine Information mit dem Titel dieses Beitrags veröffentlicht, die als Orientierungshilfe und Erleichterung der derzeit ohnedies äußerst herausfordernden Arbeit im Familienrecht gedacht ist und natürlich den Gerichten keine bindenden Vorgaben machen kann und will (siehe www.justiz.gv.at/corona). Im Folgenden soll die Information im O-Ton wiedergegeben, aber durch zusätzliche Anmerkungen des Autors in den FN ergänzt werden.
I. Welche Verfahren bzw Verfahrenshandlungen werden im Familienrecht trotz Corona-Pandemie geführt?
A. Anhörungen und mündliche Verhandlungen
Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl II 98/2020 idF BGBl II 107/2020) werden zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Bewegungsfreiheit oder der zwischenmenschliche Kontakt eingeschränkt. Damit ist der Tatbestand des § 3 Abs 1 erster Satz 1. COVID-19-JuBG erfüllt, was zur Folge hat, dass...