zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 6, Dezember 2022, Seite 332

Konzernweite Legalitätspflicht und die normative Kraft des Faktischen

Eine Widerrede

Hans-Georg Koppensteiner

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob es ein übergeordnetes Konzerninteresse gibt, das der Muttergesellschaft ein weisungsmäßiges Hineinregieren in die beherrschten Untergesellschaften ermöglicht, wie es in der Praxis festzustellen ist, und verneint dies.

I. Einleitung

In Österreich ist man sich trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung im Ergebnis darüber einig, dass herrschende Unternehmen abhängigen Gesellschaften ohne unverzüglichen Ausgleich keine Nachteile zufügen dürfen. Die überwiegende Auffassung stützt diese Annahme auf das Verbot der Einlagenrückgewähr und den Gleichheitssatz. Diese Sichtweise weist deutliche Schwächen auf. Vorzugswürdig ist es daher, die Nachteilskompensation mit einer Analogie zu § 9 EKEG zu begründen. Was einen Nachteil ausmacht, bedarf indes weiterer Klärung. Denn der OGH diagnostiziert in seiner Entscheidung vom , 6 Ob 209/20h, eine übliche Praxis, wonach den Vorständen der Konzerngesellschaften von der Konzernleitung (etwa vom Vorstand der Obergesellschaft) Weisungen erteilt werden, die ungeachtet der Weisungsfreiheit des § 70 AktG auch befolgt würden. Daraus und aus dem beträchtlichen Interesse der Wirtschaft an „funktionierenden“ Konze...

Daten werden geladen...