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Neue EU-Rechtsakte zur Stärkung der Kapitalmarktunion
Am hat die Europäische Kommission ihre nächsten Schritte zur Stärkung der Kapitalmarktunion angekündigt. Diese beinhalten neue Rechtsakte zum clearing (settlement bzw Abwicklung), zur Insolvenz und zum listing act (Notierung an öffentlichen Märkten).
Im Bereich des clearing sollen die Rahmenbedingungen für die zentrale Gegenpartei (welche das settlement bzw die Abwicklung vornimmt) einheitlicher, schneller und sicherer ausgestaltet werden. Vor allem die jüngsten Erfahrungen mit den Entwicklungen am Energiemarkt, ausgelöst durch den Russland-Ukraine-Krieg, sollen in die neuen Regelungen einfließen, etwa iZm der Vorhersehbarkeit und Transparenz von margin calls (Hinterlegung von Sicherheiten).
Hinsichtlich Insolvenzen attestiert die Europäische Kommission, dass es durch die zahlreichen unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten häufig zu Schwierigkeiten für EU-weit tätige Investoren komme. Geplant sei daher eine Harmonisierung vor allem der Regelungen zur Insolvenzmasse. Eine Verringerung der Insolvenzmasse (insb kurz vor der Anmeldung der Insolvenz) soll vermieden werden. Dies betrifft auch die Pflichten der handelnden Organe. Generell soll das Insolvenzv...