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ESMA zum Vorschlag über ein überarbeitetes Insiderlisten-Regime
Am übermittelte die ESMA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Brief zum Vorschlag über ein überarbeitetes Insiderlisten-Regime im Rahmen des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Listing Acts. Zwar begrüße die ESMA den Vorschlag im Allgemeinen, sie kritisiert jedoch, dass nach der vorgeschlagenen Änderung des Art 18 der Marktmissbrauchsverordnung lediglich solche Insider, welche einen regulären Zugang zu Insider-Informationen hätten (permanent insiders), und nicht jene Insider, die nur fallweise über Insider-Informationen verfügten (non-permanent insiders), von den Insiderlisten umfasst seien. Dies werde, so die ESMA, negative Auswirkungen auf die Tätigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden bei der Verhinderung von Marktmissbrauch haben, da die Identifikation potenzieller Insider dadurch wesentlich erschwert werde. Dasselbe gelte für Emittenten, welche die Insiderlisten verwendeten, um den Zugang zu Insider-Informationen und den Umgang mit Personen, welche Zugang gehabt hätten, zu steuern.