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Ein modernes Ehe- und Partnerschaftsrecht für Österreich!
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So der im Rahmen der diesjährigen dem Thema „Familie und gesellschaftliche Diversität“ gewidmeten Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission geäußerte Appell an den Gesetzgeber. |
Tatsächlich ist das österreichische Ehe- und Partnerschaftsrecht dringend reformbedürftig; hier nur ein paar kurze Stichworte (mehr dazu in der in Bälde bei Linde erscheinenden Tagungspublikation sowie etwa im Schwerpunkt der iFamZ-Augustausgabe 4/2016): Das im Scheidungsrecht immer noch verankerte Verschuldensprinzip erzeugt – jedenfalls in seiner derzeitigen Ausgestaltung – bei den betroffenen Menschen viel Leid, weil sie im wahrsten Sinn des Wortes angehalten sind, „die Schmutzwäsche des anderen zu waschen“. Statt nach vorne zu blicken und ein gutes Auskommen beider zu erreichen, wird nach Gründen gesucht, weshalb dem einen die Zerrüttung der Ehe mehr anzulasten ist als der anderen. Ich weiß aus eigener Erfahrung als Familienrichter: ein in der Praxis schwierig zu erbringender Nachweis. Das Unterhaltsrecht, das an den Verschuldensausspruch des Scheidungsgerichts anknüpft, vermag aus verschiedenen Gründen oftmals (zB eben weil es kein eindeutiges Überwiegen des Verschuldens gibt) nicht mehr se...