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iFamZ 2, April 2019, Seite 77

Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen im Internet

Ein rechtlicher Überblick

Karin Bruchbacher und Hanita Veljan

Sekündlich werden weltweit Tausende Fotos und Videos von Minderjährigen im Internet veröffentlicht. Die Konsequenzen werden oft weder von den Kindern noch von den Erwachsenen bedacht. Inwiefern können Minderjährige selbst bestimmen, welche Informationen über sie veröffentlicht werden? Welche Möglichkeiten haben sie, sich gegen Veröffentlichungen zu wehren? Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den möglichen Instrumenten des Persönlichkeitsschutzes Minderjähriger.

I. Bildnisveröffentlichung und Darstellung in den Medien

Mangels eigener Regelung für die Abbildung von Minderjährigen ist die Anfertigung und/oder Veröffentlichung von Fotos und Videos im Internet oder in den Medien nach den allgemeinen Grundsätzen des Persönlichkeitsschutzes zu beurteilen. Als Grundsatz gilt, dass ein Bild immer dann veröffentlicht werden darf, wenn keine berechtigten Interessen des Minderjährigen verletzt werden. Andernfalls bedarf es zur Veröffentlichung einer Einwilligung des Minderjährigen.

A. Recht auf Bildnisschutz

1. Urhebergesetz

Bei dem durch § 78 UrhG geschützten Recht am eigenen Bild handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht iSd § 16 ABGB, das die Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern bei Verletzung von bere...

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