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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 55

Internationale Aspekte der PatVG-Novelle 2018

Wie sind Patientenverfügungen in Fällen mit Auslandsbezug zu beurteilen?

Thomas Traar

Die PatVG-Novelle 2018 führte in § 1 Abs 3 PatVG eine Kollisionsregel für Patientenverfügungen ein. § 1 Abs 3 PatVG bestimmt, dass sich „[d]ie Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderung und die Beendigung einer Patientenverfügung (…) für Behandlungen in Österreich nach österreichischem Recht“ richten. Dieser Beitrag legt ua den Inhalt des § 1 Abs 3 PatVG und dessen Abgrenzung zu § 8 IPRG sowie das Verhältnis der Patientenverfügung zu den Instrumenten des Erwachsenenschutzes dar.

I. Vorbemerkung

In der Folge wird der Frage nachgegangen, wie Patientenverfügungen in Fällen mit Auslandsbezug zu beurteilen sind; wenn zB ein deutscher oder österreichischer Staatsbürger, der in Österreich operiert werden soll, eine Patientenverfügung in Deutschland errichtet hat. Nach welchem Recht richten sich die (formellen und materiellen) Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderung und die Beendigung einer Patientenverfügung sowie deren Verhältnis zu den Instrumenten des Erwachsenenschutzes (zB einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung)?

In einem ersten Schritt ist zu prüfen, nach welchen Rechtsgrundlagen das anzuwendende Recht zu ermitteln ist: Die Patiente...

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