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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 17

Errichtung eines Hauszubaus in Erwartung der Übereignung der Liegenschaft

iFamZ 2019/18

§ 1435 ABGB

Schon eine nur „in Aussicht gestellte“, dann aber unterbliebene Zuwendung rechtfertigt eine Kondiktion wegen der zweckverfehlend erbrachten Leistungen.

Die Kläger A und B sind miteinander verheiratet; die Erstbeklagte R ist die Mutter der Zweitklägerin B und des Zweitbeklagten H. Die Erstbeklagte erbte von ihrem 1997 verstorbenen Ehemann eine bebaute Liegenschaft, die von ihr und den Klägern jahrelang gemeinsam bewohnt wurde. Noch auf Vorschlag des Ehemanns der Erstbeklagten errichteten die Kläger auf der Liegenschaft einen Zubau. Dabei wurde ihnen vom Schwiegervater bzw Vater das Wohnen auf seiner Liegenschaft gegen Zahlung der anteiligen Betriebskosten eingeräumt und in Aussicht gestellt, sie können gegen Leistung einer Ausgleichszahlung zugunsten des Zweitbeklagten einmal Eigentümer der Liegenschaft werden. Nachdem zwischen den Klägern und der Erstbeklagten aber keine Einigung über eine allfällige Übereignung und die Leistung einer Ausgleichszahlung zugunsten des Zweitbeklagten erzielt werden konnte, entschieden sich die Kläger 2015 auszuziehen; was im Jahr 2016 auch geschah. Im November 2015 übertrug die Erstbeklagte ihr Eigentum an der Liegenschaft...

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