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ASoK 4, April 2016, Seite 122

Auch tageweise Beschäftigte haben Anspruch auf Abfertigung neu

Sobald die einzelnen Arbeitsverhältnisse in Summe einen Monat Beschäftigung überschreiten, sind BV-Beiträge abzuführen

Tanja Lang

Das OLG Linz hatte sich in seiner (nicht rechtskräftigen) Entscheidung vom , 12 Ra 82/15p, mit den Rechtsfragen zu beschäftigen, ob die Beitragspflicht eines Nachfolgearbeitsverhältnisses innerhalb eines Jahres sofort oder erst nach einem Monat einsetzt und ob für den Auszahlungsanspruch das letzte aufgelöste Arbeitsverhältnis beitragspflichtig sein muss. Konkret hatte das OLG Linz zu prüfen, ob eine Arbeitnehmerin einen Auszahlungsanspruch hat, wenn sowohl das Erstarbeitsverhältnis als auch das Folgearbeitsverhältnis jeweils weniger als einen Monat gedauert haben und das Folgearbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung endete. Der folgende Beitrag setzt sich mit der praxisrelevanten Entscheidung des OLG Linz auseinander und beleuchtet insbesondere die Anwendung des BMSVG auf tageweise Beschäftigte näher.

1. Zum Anlassfall

1.1. Sachverhalt

Die Klägerin war vom bis zum Arbeitnehmerin beim Reinigungsunternehmen A. Dieses Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Im Anschluss war die Klägerin vom 1. bis zum (sohin 19 Tage) beim Reinigungsunternehmen B. beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis endete durch Auflösung in der Probezeit durch den Arbeitgeber. Vom 21. 8. bis zum (sohi...

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