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Überführung einer Sparkassen-Privatstiftung in eine „normale“ Privatstiftung
§ 2 Abs 1 Z 3 und § 46 AußStrG
1. Eine Änderung der Stiftungsurkunde einer Sparkassen- Privatstiftung durch den Stiftungsvorstand, die die gesetzliche Regelung, wonach die Sparkassen-Privatstiftung auf unbestimmte Zeit als Rechtsträger mit gesetzlich gebundener Vermögenssubstanz errichtet wird, unterläuft, ist unzulässig.
2. Der Stiftungsprüfer einer Sparkassen-Privatstiftung hat jedenfalls dann Parteistellung im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG, wenn es sich um grundlegende Änderungen der Ausrichtung der Privatstiftung handelt (hier: Auflösung der Sparkassen-Privatstiftung mit anschließender Überführung des Stiftungsvermögens in eine „normale“ Privatstiftung).
(OLG Linz 6 R 59/16p; LG Steyr 21 Fr 490/15a)
Vorstandsmitglieder der Sparkassen-Privatstiftung beantragten die Genehmigung der Änderung der Stiftungsurkunde und die Eintragung dieser Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Die Erfüllung des in der Stiftungsurkunde genannten Stiftungszwecks erfordere eine komplexe und komplizierte Abwicklung. Durch den Verkauf sämtlicher Aktien an der S. AG bestehe nunmehr die Möglichkeit und zur Wahrung des Stiftungszwecks auch die Notwendi...