Helene Hayden

Das Änderungs- und Widerrufsrecht im Privatstiftungsgesetz

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3934-5

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Das Änderungs- und Widerrufsrecht im Privatstiftungsgesetz (1. Auflage)

S. 1076. Ausübung von Änderungs- und Widerrufsrechten

6.1. Aufbau und Anwendungsbereich der §§ 33, 34 PSG

Während § 33 Abs 1 PSG Änderungs- und Widerrufsrechte eines Stifters (1. HS), der Stiftermehrheit bei Wegfall eines Stifters (2. HS) und das Änderungsrecht des Stiftungsvorstands (2. S) vor Entstehen der PS regelt, finden sich in § 33 Abs 2 PSG einerseits die Regelungen über das Änderungsrecht des Stifters (1. S) und des Stiftungsvorstands (2. S) sowie andererseits separat in § 34 S 1 PSG jene über das Widerrufsrecht nach Entstehen der PS. § 33 Abs 3 normiert die entsprechenden prozessualen Umsetzungspflichten des Stiftungsvorstands bzgl einer Änderung, § 35 PSG bzgl des Widerrufs. Ein dem Vorstand zukommendes Widerrufsrecht ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Nach der PSGNov 2017 wäre dieses System jedoch etwas unsystematischer: Gem § 33 Abs 2 PSG würden ein neuer § 33 Abs 3 PSG 2017 idFd ME über die beschränkte Änderung des Stiftungszwecks und – etwas deplatziert aufgrund des unterschiedlichen Änderungsgegenstands – die Änderung der Mitglieder des Vorstands; sowie ein neuer § 33 Abs 4 PSG über die beschränkte Substiftungserrichtung (jeweils durch den Vorstand) normiert. Die gerichtliche Genehmigungspflicht von Änderungen durch den Vorstand würde in Abs 5, das entsprechende Verfahren i...

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