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Akteneinsicht des Hinzurechnungsberechtigten
iFamZ 2018/151
Einem nach § 781 ABGB idF ErbRÄG 2015 Hinzurechnungsberechtigten ist im Hinblick auf § 786 ABGB idF ErbRÄG 2015 ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die relevanten Aktenteile eines Aktes, aus dem sich Informationen über die Höhe einer hinzuzurechnenden Schenkung ergeben, grundsätzlich zuzubilligen. Ob und in welchem Ausmaß die Akteneinsicht zu gewähren ist, hängt davon ab, inwieweit überwiegende berechtigte Interessen eines anderen oder überwiegende öffentliche Interessen iSd § 26 Abs 2 Satz 1 DSG 2000 der Akteneinsicht entgegenstehen.
Die Erblasserin ist (…) 2016 verstorben. Mit Testament vom hatte sie ihren Neffen zum Alleinerben eingesetzt. Mit Ergänzung vom 10 . 11. 2015 zu diesem Testament setzte sie für den Fall, dass der Neffe sie nicht beerben sollte, Daniela S. als Ersatzerbin (in der Folge: Ersatzerbin) ein. Der Neffe entschlug sich seines testamentarischen Erbrechts, sodass die Ersatzerbin zum Zug kam und dieser mit Beschluss des Erstgerichts vom der gesamte Nachlass nach der Erblasserin eingeantwortet wurde.
Mit Eingabe vom beantragte die Einschreiterin und nunmehrige Rechtsmittelwerberin die Übersendung einer Kopie des Verlassenschaftsaktes nach der Erblasserin. Sie bracht...