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iFamZ 4, August 2018, Seite 250

Rechtsmittelbefugnis gegen die Auswahl des Verlassenschaftskurators

iFamZ 2018/150

§ 156 AußStrG

Gegen die Auswahl der Person des Verlassenschaftskurators steht den antrittserklärten Erben ein Rekursrecht zu.

Der Erblasser errichtete fünf Tage vor seinem Tod eine Privatstiftung, der er mit Notariatsakt einen großen Teil seines Vermögens übertrug. Die Wirksamkeit dieser Vermögensübertragung ist strittig. Am selben Tag setzte er in einem fremdhändigen Testament seine – inzwischen ebenfalls verstorbene – Ehefrau und seine zwei minderjährigen Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Weiters verfügte er, dass die Erben die Zuwendung der Vermögenswerte an die Privatstiftung weder anfechten noch zum Gegenstand von „Erbteilsergänzungsforderungen“ machen dürften, dies (erkennbar) bei sonstigem Verlust des ihnen zugedachten Erbteils.

Der umfangreiche Nachlass wurde zunächst – mangels Erbantrittserklärungen – durch einen Rechtsanwalt als Verlasskurator vertreten. Er führte mehrere Passivprozesse und machte mit Klage gegen die Privatstiftung die Unwirksamkeit der Vermögensübertragung geltend. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Kinder wurden im Verlassverfahren durch einen Kollisionskurator vertreten.

Am bzw am gaben die Witwe und die Kinder bedin...

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