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Nacheheliche Aufteilung von Mitteln, die von Verwandten eines Ehegatten stammen
iFamZ 2018/149
Bei der (unentgeltlichen) Eigentumsübertragung von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen durch Verwandte eines Ehegatten kommt der von der Rsp entwickelten Zweifelsregel, nach der mangels abweichender Widmung im Allgemeinen davon auszugehen sei, dass mit einer Zuwendung von Verwandten nur der mit dem Schenker verwandte Ehegatte begünstigt werden solle, keine Bedeutung zu. Anders als bei Geldgeschenken oder Arbeitsleistungen liegt nämlich hier naturgemäß eine eindeutige Widmung vor. Im Fall einer gemischten Schenkung fällt nur der Teil der Sache, der mangels äquivalenter Gegenleistung als geschenkt anzusehen ist, unter die Ausnahme des § 82 Abs 1 Z 1 EheG. Die Aufteilung jenes Liegenschaftswerts, der auf eigenen Arbeitsleistungen oder Investitionen – die aus während der Ehe erworbenen Mitteln finanziert wurden – basiert, die zum Aufteilungszeitpunkt noch im Wert der Liegenschaft fortwirkten, hat grundsätzlich nach dem Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zu erfolgen.
Der Frau wurde die Liegenschaft in T. mit einem darauf befindlichen Einfamilienhaus mit Übergabsvertrag vom von ihrem Stiefvater gegen Übernahme eines darauf lastenden Kredits von 635.000 S 46.147...