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iFamZ 4, August 2018, Seite 214

Kinderbetreuungsgeld: Gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung

iFamZ 2018/135

§ 2 Abs 6 KBGG

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld setzt eine gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung der Bezieherin und des Kindes voraus (, ); ob der Vater der Ummeldung des Kindes zugestimmt hat oder nicht, ist irrelevant.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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