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Steuerliche Auswirkungen hinsichtlich einer nach Einantwortung hervorgekommenen Liegenschaft
Überlegungen zu Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer
Mondel hat in iFamZ 2018, 37, das Hervorkommen neuer Vermögenswerte nach Einantwortung zivilrechtlich beleuchtet. Ergänzend dazu werden an dieser Stelle die steuerlichen Konsequenzen dargestellt, wenn es sich beim nachträglich hervorgekommenen Vermögen um eine Liegenschaft handelt.
I. Fragestellung
Die Verlassenschaft des Erblassers E wird seinen gesetzlichen Erben, den erbl Kindern K1 und K2, rechtskräftig eingeantwortet. Liegenschaftsvermögen ist nicht bekannt. Jahre später kommt eine Liegenschaft des Erblassers zum Vorschein. Es wird eine Nachtragsabhandlung durchgeführt und vom Verlassenschaftsgericht ein Ergänzungsbeschluss mit der Verbücherungsanordnung gem § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG erlassen. Wie ist dieser Sachverhalt steuerlich zu bewerten?
II. Grunderwerbsteuer
Infolge der Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) durch den VfGH mit Wirkung zum wurden Grundstückserwerbe von Todes wegen in das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) integriert. Gem § 8 Abs 4 GrEStG entsteht bei Erwerben durch Erbanfall die Steuerschuld mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses und bei Erwerben durch Vermächtnis mit Rechtskraft der Amtsbestätigung gem § 182 Abs 3 AußStrG.
Daraus könnte zunächst der Schluss gezogen werden, dass bei erst nach ...