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Zu viel Kontrolle?
Das HeimAufG als wichtiges Regulativ für „Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger“
Mit der Novelle zum HeimAufG wird dessen Wirkungsbereich auf „Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger“ ausgeweitet. In diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, anhand von kurzen Beispielen darzulegen, warum das aus praktischer Erfahrung notwendig ist.
I. Grundlegendes
In der Funktion als Gerichtssachverständiger für Heilpädagogik besuchte der Autor ua Kinder, die in hohen Holzkäfigbetten, Jugendliche, die in Stahl-Acrylglas-Käfigbetten oder Wohnräumen, die an Gefängniszellen erinnerten, schliefen und junge Menschen, die an Gurtfixierung gewöhnt waren und/oder unter dem Einfluss stark sedierend wirkender Medikation einen Großteil des Tages schlafend verbrachten, in Einrichtungen, in denen systembedingt die Nacht teils zwölf oder mehr Stunden hat. Der Autor kommunizierte mit Kindern, die vom Schulbesuch weitgehend oder gänzlich ausgeschlossen waren, keine oder kaum Freizeitangebote wahrnehmen konnten sowie mit Jugendlichen ohne sinnvolle Beschäftigung, die nur selten das Haus verließen, für die es kein erkennbares Konzept und keine sinnstiftende Perspektive gab. Begründet wurden diese und andere Maßnahmen meist mit Diagnosen aus Kapitel V. („Psychische und Verhaltensstörungen...