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Wertausgleich für die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten
iFamZ 2018/21
Als Ausgleich für den Nutzungsentgang einer günstigen Ehewohnung hat ein Ehegatte dem anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn nicht der besser verdienende Ehepartner die Wohnung verlassen hat und bereits über eine andere Wohnmöglichkeit verfügt.
Der Antragsteller lebt seit seinem Auszug im Jahr 2006 aus der 1994 während der Ehe von der Antragsgegnerin angemieteten geförderten Genossenschaftswohnung, in einer eigenen Wohneinheit im Haus seiner Eltern. Der Schätzwert der Wohneinrichtung der Ehewohnung beträgt 1.385 €, daneben gibt es weder weiteres Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse. Beide Ehegatten waren berufstätig, die Ehefrau aber nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes drei Jahre in Karenz und eine Zeitlang arbeitslos. Ihr Einkommen betrug auch schon während der ehe bloß die Hälfte des Einkommens ihres Mannes. Seit bezieht sie Notstandshilfe. Das Gehalt des Mannes für April 2016 betrug 2.960 €. Das Erstgericht ordnete die Ehewohnung der Antragsgegnerin zu und erlegte ihr eine Ausgleichszahlung iHv 6.695 €, zahlbar in 13 monatlichen Raten, auf. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss. Der Antragsteller begehrte in seinem a...