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iFamZ 6, Dezember 2017, Seite 361

The Times They Are a-Changin’

Peter Barth

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Dezember 2017. Wir stehen unmittelbar vor einer neuen Regierungsperiode. Was wird sie wohl im Familienrecht bringen?
In den letzten Jahren hat Österreich im Familienrecht umfassende Reformen zuwege gebracht. Im Bereich des Kindschaftsrechts, des Erbrechts und zuletzt des Erwachsenenschutzrechts wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die zeitgemäße Antworten auf die Fragen der Gesellschaft von heute geben. Vor allem im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht wurden und werden neue Wege beschritten, die Österreich – auch international – viel Anerkennung bringen: Seien dies neue Wege der Regelung der familiären Konflikte mit der Familiengerichtshilfe, dem Kinderbeistand und der obligatorischen Elternberatung, sei dies das Umdenken im Erwachsenenschutz, weg von der „entmündigten“ hin zur „unterstützten“ selbstbestimmten Person, vom Objekt der Rechtsfürsorge hin zum Subjekt mit neuen – am besten selbstgewählten – Formen der Vertretung.

Dieser Befund gilt leider nicht für das Eherecht und – damit eng verbunden – das Unterhaltsrecht. Das österreichische Eherecht ist weitgehend im EheG geregelt, das in Österreich seit 1938 in Geltung ist (dRGBl 1938/807). 1938 wurden anlässlich des sogenannten „A...

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