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iFamZ 4, August 2017, Seite 276

Bewertung des Schenkungspflichtteils

iFamZ 2017/134

§§ 785, 794 ABGB aF

1. Bei der Bewertung einer Liegenschaft ist ein dem Verstorbenen an der Liegenschaft vorbehaltenes lebenslanges Nutzungsrecht, wie zB ein Fruchtgenuss oder ein Wohnrecht, außer Ansatz zu lassen, wenn bereits im Übergabezeitpunkt mit völliger Sicherheit feststeht, dass diese Belastung im für die Beurteilung des Pflichtteils maßgeblichen Zeitpunkt des Erbanfalls wegfallen wird.

2. Als Gegenleistung für die gemachte Schenkung übernommene Pflegeleistungen sind hingegen zu berücksichtigen und richten sich bei der wertmäßigen Berücksichtigung nach dem Zeitpunkt des Erbanfalls.

Die Streitteile sind Geschwister und die einzigen gesetzlichen Erben nach ihrer am verstorbenen Mutter. Die Verlassenschaft wurde dem Beklagten als testamentarischem Alleinerben eingeantwortet. Der Wert des Reinnachlasses betrug 3.090,33 €.

Mit Vertrag vom schenkte die Verstorbene dem Beklagten ihr Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ X (…). Der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft betrug 51.100 €.

Mit Vertrag vom selben Tag schenkte sie dem Beklagten weiters ihre Hälfte der Liegenschaft EZ Y. Der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft beträgt 20.000 €.

Letztlich übergab sie dem B...

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