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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 136

Neue Instrumente im Pflegschaftsverfahren: Wer?, Wie?, Wann?, Warum?

Spezifische Erhebung, fachliche Stellungnahme, Sachverständige, Kinder- und Jugendhilfeträger

Ulrike Toyooka

Eine vierteilige Serie möchte die mit dem KindNamRÄG 2013 geschaffenen neuen Instrumente im Pflegschaftsverfahren näher vorstellen. Am Ende eines jeden Beitrags findet sich eine Übersichtstabelle zu den in der Praxis wichtigsten Abgrenzungsfragen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der spezifischen Erhebung, der fachlichen Stellungnahme, Sachverständigen (SV) und dem Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT).

I. Effiziente Verfahrensführung

Die im ersten Teil aufgezeigte Entwicklung der Instrumente zeigt, dass die Auswahl der Instrumente und die Strukturierung des Pflegschaftsverfahrens eine große Herausforderung bedeuten, zumal das Verfahren gleichzeitig einfühlsam und effizient geführt werden soll. Um ein gutes Konzept erarbeiten zu können, ist es für die Richterin bzw den Richter in vielen Fällen sehr sinnvoll, zu Beginn des Verfahrens eine vorbereitende Tagsatzung anzuberaumen. Auch wenn das auf den ersten Blick vielleicht einen zusätzlichen Termin bedeutet, der Ressourcen kostet, können daraus eine wertvolle Umwegrentabilität und eine effiziente Verfahrensführung iSd §§ 13, 16 AußStrG resultieren. Wenn die Beauftragung der Familiengerichtshilfe (FamGHi) angedacht wird, kann – nach Rück...

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