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iFamZ 2, April 2017, Seite 96

Eignung eines Rechtsanwalts als Sachwalter – mögliche Interessenkollision wegen Doppelvertretung

iFamZ 2017/58

§ 278 Abs 1 ABGB; § 10 Abs 1 RAO

Der beherrschende Grundsatz für die Auswahl des Sachwalters ist das Wohl der behinderten Person. Daher ist bei der Beurteilung der Eignung einer Person zum Sachverwalter auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen. Bei Rechtsanwälten ist auch das in § 10 Abs 1 RAO statuierte Verbot der Doppelvertretung zu beachten.

Mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz vom wurde der Revisionsrekurswerber, ein Rechtsanwalt, dem Betroffenen für die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Sozialversicherungsträgern sowie gegenüber Banken und anderen Gläubigern sowie zur Schuldenregulierung als Sachwalter beigegeben. Mit Beschluss dieses Gerichts vom wurde der Wirkungskreis auf Einkommensverwaltung durch Sicherstellung, dass notwendige Fixausgaben wie Wohnungskosten und andere laufende Verpflichtungen bezahlt werden, sowie Übergabe des verbleibenden Einkommens an die betreffende Person durch Überweisung auf ein der betroffenen Person gehörendes Konto erweitert.

Am beantragte der Sachwalter seine Enthebung und brachte dazu vor, die Hausverwaltung, seine ständige Mandantschaft, habe mitgeteilt, dass der Betroffene als Mieter im betreffenden Haus berei...

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