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GesRZ 5, Oktober 2018, Seite 292

Die Erbengemeinschaft als GmbH-Gründerin

Florian Wünscher

Gem § 80 Abs 1 GmbHG kann ein GmbH-Geschäftsanteil auch gemeinschaftlich von mehreren Mitberechtigten gehalten werden. Ein anerkannter Anwendungsfall dieser Regelung ist das gemeinschaftliche Halten eines GmbH-Geschäftsanteils durch eine Erbengemeinschaft, wobei in der Praxis der überwiegende Anwendungsfall der Erwerb durch die Erbengemeinschaft infolge eines Erbgangs ist. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Erbengemeinschaft einen GmbH-Geschäftsanteil auch originär im Zuge der Gründung einer GmbH erwerben kann.

I. Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden in Ansehung ihres gemeinschaftlichen Erbrechts eine Erbengemeinschaft, wobei sich ihr jeweiliger Anteil an der Erbengemeinschaft nach ihren Erbquoten bestimmt (§ 550 ABGB). Zwischen den Erben entsteht ex lege, unabhängig von ihrem Willen, eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich ihres Erbrechts. Hierbei handelt es sich um eine schlichte Rechtsgemeinschaft (communio incidens). Bei der Erbengemeinschaft handelt es sich daher weder um ein selbständiges Rechtssubjekt noch um eine juristische Person und es kommt ihr folglich auch keine Rechtsfähigkeit zu. Die Träger des Sondervermögens, welches die Erbengemeinschaft darstellt, sind die Miterben in ih...

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