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iFamZ 2, April 2017, Seite 73

Ein Gesetz und seine Kosten

Peter Barth

Art 1 B-VG lautet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Das Parlament hat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz beschlossen. Die Beschlüsse am 30. März im Nationalrat und am 6. April im Bundesrat fielen einstimmig aus. Einmütig wie nur ganz selten haben die Abgeordneten hier wie dort den mehrjährigen inklusiven und partizipativen Gesetzwerdungsprozess, die Zielsetzung des Vorhabens, Menschen mit Behinderung oder psychischer Krankheit zu mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zu verhelfen, und das Gesetzeswerk mit seinen vier Säulen des Erwachsenenschutzes gelobt.

Und sie haben mit kaum zu überbietender Deutlichkeit zu erkennen gegeben, dass ihnen an einer ausreichenden Dotierung des neuen Erwachsenenschutzrechts gelegen ist. Angesichts der auf Anregung des Finanzministeriums im Vergleich zum Ministerialentwurf reduzierten Kostenrechnung in der Regierungsvorlage haben die Abgeordneten des Nationalrats dem Justizminister aufgetragen, „bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes vorzunehmen und dem Nationalrat zu übermitteln“. Sollte sich zeigen, dass die optimistischen ...

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