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Ausgleichszahlung aus Aufteilung
iFamZ 2017/7
Die Ausgleichszahlung, die der geldunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen der nachehelichen Vermögensaufteilung vom anderen Elternteil erhalten hat, darf nur ausnahmsweise bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden.
Das Erstgericht verpflichtete den Vater (Antragsgegner) mit Beschluss vom zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 371 Euro gegenüber seiner 1996 geborenen Tochter (Antragstellerin). Berücksichtigt wurden dabei weitere zwei – auch derzeit noch bestehende – Sorgepflichten gegenüber der geschiedenen Gattin und dem 1998 geborenen Bruder der Antragstellerin.
Im November 2013 erhielt der Antragsgegner von seiner geschiedenen Gattin eine Ausgleichszahlung von 100.000 Euro (zuzüglich Zinsen und Kosten) für die Übertragung seines Hälfteeigentums an einer näher bezeichneten, im Miteigentum der früheren Ehegatten stehenden Liegenschaft mit der darauf befindlichen ehemaligen Ehewohnung. Diese Ausgleichszahlung basiert unstrittig auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2006 (Scheidungsvergleich).
Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet nur noch die Frage, ob, gegebenenfalls nach welchen Aufteilungskriterien, die Ausgleichs...