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GesRZ 2, April 2015, Seite 99

Überholender Kontrollwechsel im Zuge eines Aktienerwerbs zu Sanierungszwecken

Ausgewählte Praxisfragen zur Übernahme der HIRSCH Servo AG

Heinrich Foglar-Deinhardstein und Thomas Trettnak

Im Rahmen der Sanierung der börsenotierten HIRSCH Servo AG kam es innerhalb weniger Monate zu zwei aufeinanderfolgenden Kontrollwechseln. Die Bieterpflichten, die durch die beiden Kontrollwechsel ausgelöst wurden, konnten – iSd Absorptionsprinzips – in bloß einem gemeinsamen Pflichtangebot abgehandelt werden. Nachstehend werden ausgewählte Rechtsfragen besprochen, die sich iZm dieser speziellen Takeover-Konstellation stellten.

I. Einleitung

Das Jahr 2014 brachte wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet des Übernahmerechts: Zunächst trat – im Zuge der großflächigen Verwaltungsreform – mit Jahresbeginn das VAJu in Kraft. Dieses Gesetz hat das Erfordernis eines Instanzenzuges im Übernahmerecht dahingehend umgesetzt, dass die Übernahmekommission (ÜbK) zwar de facto in der bisher bekannten Form bestehen bleibt, allerdings Entscheidungen der ÜbK nunmehr beim OGH bekämpft werden können. Es ergibt sich somit im Übernahmerecht nach neuer Rechtslage eine „sukzessive Kompetenz“ iS eines gewaltenübergreifenden Instanzenzuges von einer Verwaltungsbehörde zu einem Gericht. Diese gesetzgeberische Weichenstellung ist uE rechtspolitisch zu begrüßen; die für das Übernahmerecht maßgeschneiderte Lösung des...

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