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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 38

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensbewertung in Österreich

Zwischen Klarheits- und Komplexitätsfalle

Heinrich Foglar-Deinhardstein

Der vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser auf Einladung durch WP/StB Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rabel am beim Forum Unternehmensbewertung in Wien gehalten hat.

I. Psychologisierende Einleitung: Zur Seelenverwandtschaft zwischen Unternehmensbewertern und Juristen

„Bewertung eines Unternehmens ist eine ungenaue Wissenschaft. Man muss zukünftige Erträge auf den Bewertungsstichtag abzinsen; man hat hier eine Multiplikation mit zwei Unbekannten, nämlich zukünftige Erträge und einen Kapitalisierungszinssatz, den man auch nur schätzen kann. Unternehmensbewertung ist daher sehr fehleranfällig, zumindest angreif- und diskutierbar.“

„Daher kann man davon ausgehen, dass mehrere Experten, die (unabhängig voneinander) den Verkehrswert eines Unternehmens ermitteln, zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. ... Freilich kann der im Verfahren beigezogene Sachverständige einen Verkehrswert des Unternehmens ermitteln. Andere Sachverständige könnten mit anderen Methoden andere Werte ermitteln, die nicht mit geringerem Recht die Qualifikation Verkehrswerte verdienten. In diesem Sinn ist die Ermittlung des Verkehrswerts ein mit Unsicherheit behafteter Vorgang.“

Diese...

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