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iFamZ 1, Februar 2015, Seite 4

Neuerungen im österreichischen Fortpflanzungsmedizinrecht durch das FMedRÄG 2015

Anpassung an europaweite Entwicklungen

Christiane Wendehorst

Am hat der Nationalrat das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015) beschlossen, das weit reichende Liberalisierungen im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) mit sich bringt. Der Bundesrat hat am entschieden, das Gesetz nicht zu beeinspruchen, womit die letzte parlamentarische Hürde genommen ist. Das FMedG war seit seiner Kundmachung 1992 nur ein einziges Mal, im Jahr 2004, substanziell novelliert worden und sonst im Wesentlichen unverändert geblieben, wodurch Österreich hinsichtlich des Zugangs zu fortpflanzungsmedizinischen Techniken zuletzt wohl der restriktivste Mitgliedstaat der gesamten EU war. Mit dem FMedRÄG 2015 hat sich Österreich europaweiten Entwicklungen angepasst.

I. Hintergrund des FMedRÄG 2015

Zugleich ist mit dem FMedRÄG 2015 auch ein Schlusspunkt unter die Debatte gesetzt, wie der Gesetzgeber auf das Erkenntnis des reagieren soll, mit dem wesentliche Passagen des FMedG mit Wirkung zum Ablauf des als verfassungswidrig aufgehoben worden waren. Im Anlassfall, der zur Gesetzesprüfung durch den VfGH geführt hatte, ging es um den Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Techniken für ein lesbisches Paar, dem dieser Zugang nach der alten Fassung des FMedG ver...

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