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Zustimmung des Betroffenen zur Umbestellung des Sachwalters
iFamZ 2014/184
§ 278 Abs 1 ABGB; § 127 AußStrG
Stimmt der insoweit einsichtsfähige Betroffene der Umbestellung des Sachwalters zu, ist ein Rekurs des Betroffenen gegen die Umbestellung nicht zulässig, weil er durch die mit seiner Zustimmung ergangene Entscheidung nicht beschwert ist.