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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 249

Mangels Verschuldens kein Trauerschmerzengeld für Mutter des untergebrachten Sohnes

iFamZ 2013/183

§ 33 UbG, § 1295 iVm § 1325 ABGB

Am entwich der Sohn der Klägerin aus dem Gelände der Krankenanstalt (…). Er nahm sich an diesem Tag durch einen Sprung vor die U-Bahn das Leben, wobei er weder stolperte noch aus einem anderen Grund unabsichtlich zu Sturz kam. Inwieweit es sich beim tödlichen Sprung um einen beabsichtigten Suizid handelte oder ob diese Handlung – wie es bei psychotischen Zustandsbildern auch möglich ist – iS eines Wahneinfalls, einer wahnhaft gelenkten Handlung, einer völligen Verkennung der Realität oder aus einem plötzlichen Impuls heraus entstand, kann nicht festgestellt werden. Das Auftreten von selbstschädigenden Handlungen im Rahmen eines psychotischen Bildes bei Entweichen aus der Anstalt kommt zwar vor, ist aber nicht häufig.

Als Folge des Todes ihres Sohnes traten bei der Klägerin psychische Beeinträchtigungen iS einer pathologischen Trauerreaktion ein, wobei an psychiatrischer Symptomatik eine leicht- bis mittelgradige depressive Episode im Zeitraum von etwa zwölf Monaten vorlag.

Die Klägerin begehrte zuletzt mit ihrer Amtshaftungsklage 15.000 Euro sA an Trauerschmerzengeld von der Beklagten. (…) (Der Sohn) sei sowohl am 25. 3. als auch ...

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