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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 232

Voraussetzungen für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2013/173

§ 24 KBGG

Eine Rechtsanwältin, die am auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat, hat nach der Geburt ihres Kindes am keinen Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, weil sie in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt nicht durchgehend einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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