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Reduktion des Kindesunterhalts um 1 % wegen Elternunterhaltspflicht
iFamZ 2013/162
§ 231 ABGB nF = § 140 ABGB aF
Das Rekursgericht hat die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber seiner 1998 geborenen Tochter aufgrund seiner weiteren Sorgepflicht gegenüber seiner Mutter um 1 % gekürzt. Der Vater hält demgegenüber eine Kürzung um zumindest 2 % für angemessen.
Konkurrierende Sorgepflichten führen zur angemessenen Herabsetzung des Unterhaltsprozentsatzes (RIS-Justiz RS0047485). Die Beteiligung konkurrierender Unterhaltsberechtigter an den verfügbaren Unterhaltsmitteln richtet sich nach dem Stand der einzelnen Unterhaltsberechtigten (Ehegatte, Eltern, Kinder, Enkelkinder) und – bei gleichem Stand – nach Alter, Bedarf uÄ. Nur eine solche nach diesen Prinzipien gerechte Verteilung des für alle Unterhaltsverpflichtungen insgesamt zur Verfügung stehenden Betrags bewirkt eine angemessene Teilnahme aller Unterhaltsberechtigten an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen (vgl RIS-Justiz RS0047323, RS0047364). (…) Ausgehend von einem monatlichen Eigeneinkommen der Mutter von 925 Euro und der von ihrem Sohn erbrachten tatsächlichen Unterhaltsleistungen von monatlich 500 Euro weicht die Reduktion der Unterhaltspflicht um 1 % nicht von der Rsp ab, berücksichtigt m...