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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 212

Familienrecht im Fluss

Kinderrechte – Elternrechte: Neustart mit dem KindNamRÄG 2013

Robert Fucik

Überlegungen, die „gemeinsame Elternschaft“ zu stärken, führten zu einer Arbeitsgruppe, in der vorwiegend „Klientenpolitik“ in das BMJ getragen wurde, deren Proponenten sich – erwartungsgemäß – alle zur Begründung ihrer unversöhnlichen Standpunkte wortreich auf das Kindeswohl beriefen. Mehr als das erwiesen sich die Rsp des EGMR und des VfGH zur Rechtsstellung der Eltern unehelicher Kinder letztlich als Reformlokomotiven: Der EGMR sah eine Verletzung des Art 8 EMRK darin, dass die Beteiligung des unehelichen Vaters an der Obsorge allein von der Zustimmung der unehelichen Mutter abhängt. Zwar hat der EGMR die Grundregel, wonach mit der Geburt eines unehelichen Kindes die Obsorge zunächst der Mutter allein zukommt, nicht beanstandet, vom (deutschen bzw österreichischen) nationalen Kindschaftsrecht aber einen Weg verlangt, der dem Vater eine Beteiligung am Sorgerecht bzw der Obsorge ermöglicht, auch wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist. Der VfGH hat sich danach dieser Rsp angeschlossen und den damals geltenden § 166 Satz 1 ABGB mit Wirksamkeit vom aufgehoben. Ab da war klar: Bis musste etwas geschehen. Es wäre auch allzu kurzsichtig gewesen, sich auf die unehelichen Kinder zu beschränken: Ist es näml...

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