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iFamZ 5, September 2012, Seite 255

Haftungsfragen bei der Vermögensverwaltung für den Besachwalteten

Rechtliche Grundlagen und potenziell haftpflichtige Personen

Dr. Felicitas Parapatits

Die Vermögensverwaltung für den Betroffenen gehört in vielen Fällen zum Aufgabenbereich des Sachwalters. Je nach Vermögenslage stellen sich in diesem Zusammenhang einfache Fragen der Finanzierung des täglichen Lebensbedarfs bis hin zu komplexen Fragen der Wertpapieranlage. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Haftungsgrundlagen und die potenziell haftpflichtigen Personen in diesem Zusammenhang und die – bislang nur vereinzelt vorliegende – Rsp geben.

I. Grundlegendes

Mit der Vermögensverwaltung sind oft mehrere handelnde Personen und damit auch mehrere potenziell Haftpflichtige befasst. Liegt die Verwaltung im Wirkungskreis des Sachwalters, so ist grundsätzlich dieser dazu verpflichtet, sich um das Vermögen des Betroffenen zu kümmern und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Das Pflegschaftsgericht treffen dabei nur Überwachungspflichten. Fügt der Sachwalter dem Betroffenen dabei einen Schaden zu, kommen in erster Linie Schadenersatzansprüche gegen den Sachwalter selbst in Betracht. Bei wichtigeren und weiter reichenden Dispositionen kann der Sachwalter die Entscheidung jedoch nicht alleine treffen, sondern hat dafür eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einzuh...

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