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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 171

Gewaltfreie Erziehung im polnischen Recht

Auswirkungen der Familienrechtsreform auf die Eltern-Kinder-Beziehung

BŁażej Bugajski

Am wurde das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Gewalt in der Familie sowie einiger anderer Gesetze beschlossen. Durch diese Änderung wurde ein neuer Art 961 in das polnische Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (FVGB) eingefügt, der am in Kraft getreten ist. Nach dieser Vorschrift dürfen Personen, die die Obsorge (elterliche Gewalt), die Vormundschaft oder die Obhut über andere Personen ausüben, keine körperlichen Strafen anwenden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Einführung dieser Bestimmung sinnvoll war und – was aus praktischer Sicht von besonderer Bedeutung ist – welche Folgen die Änderung der Rechtslage im Verhältnis zwischen Kindern und Eltern mit sich bringt.

I. Umfang der elterlichen Gewalt

Ein Kind untersteht bis zu seiner Volljährigkeit der elterlichen Gewalt. Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff der elterlichen Gewalt sind die Pflichte und Rechte der Eltern gegenüber dem Kind zu verstehen. Der Gesetzgeber zeigt nur beispielhaft auf, dass die elterliche Gewalt insb die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, für das Kind und sein Vermögen zu sorgen sowie das Kind unter Beachtung seiner Rechte zu erziehen. Die Eltern sind somit befugt...

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