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iFamZ 3, Mai 2012, Seite 158

Neues Kollisionsrecht für Ehescheidungen

Die VO Rom III im Überblick

Thomas Traar

Die VO Rom III wird (weitgehend) ab gelten. Sie bestimmt das auf Scheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht. Der folgende Beitrag soll insb auf ihr Inkrafttreten aufmerksam machen und einen kurzen Überblick bieten.

I. Kollisionsrecht für Ehescheidungen

Die VO Brüssel IIa regelt, die Gerichte welches EU-Mitgliedstaates „für Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe“ international zuständig sind. Das Kollisionsrecht für Scheidungen (also die Frage, das materielle Recht welches Staat in grenzüberschreitenden Fällen anzuwenden ist) ist bisher weder auf Unionsebene noch auf internationaler Ebene harmonisiert. Das ändert die VO Rom III: Sie bestimmt, das Recht welches Staates auf Scheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes anzuwenden ist, also welches Recht für die Frage maßgebend ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ehe geschieden werden kann. Sie regelt hingegen nicht, nach welchem Recht sich die Folgen einer Scheidung richten. Sie enthält auch kein materielles Scheidungsrecht, also keine Bestimmungen dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Ehe aufgelöst werd...

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