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iFamZ 3, Mai 2012, Seite 130

Alkoholmissbrauch (allein) keine psychische Krankheit oder geistige Behinderung

iFamZ 2012/96

§§ 268 Abs 1, 284a Abs 1 ABGB

„Psychische Krankheit“ und „geistige Behinderung“ iSd § 268 Abs 1 ABGB sind Rechtsbegriffe, die nicht mit medizinischen Definitionen übereinstimmen müssen. Die genannten Begriffe umfassen jede Geisteskrankheit oder Geistesschwäche, die die gehörige Besorgung der eigenen Angelegenheiten hindert, auch wenn diese medizinisch nicht einwandfrei feststellbar ist. Der Missbrauch von Alkohol (allein) ist allerdings kein Grund für eine Sachwalterbestellung, sofern damit nicht eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung zum Ausdruck kommt oder dessen Folge ist.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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