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Überprüfung einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers
iFamZ 2012/95
Ein Antrag auf nachfolgende Prüfung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer vom Jugendwohlfahrtsträger gem § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB getroffenen vorläufigen Maßnahme ist zulässig. Eine solche Antragstellung schließt das Gesetz nicht aus, sie harmoniert mit der Sachkompetenz des Pflegschaftsgerichts nach § 109 Abs 1 JN und sichert die Möglichkeit wirksamer Beschwerde (Art 13 EMRK).
Die Mutter hatte beantragt, die mittlerweile nach Gerichtsentscheidung aufgehobene, auf § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB gestützte Maßnahme des JWT als unzulässig festzustellen, und scheiterte mit diesem Antrag in erster und zweiter Instanz. Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und trug die inhaltliche Prüfung des Antrags der Mutter auf.
Bereits in 2 Ob 270/04a (EFSlg 107.901) hat der OGH ausgeführt, dass eine vom JWT im Weg einer Maßnahme nach § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB durchgeführte Trennung der Pflegebefohlenen von den Eltern einen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK) darstelle. In Fällen, in denen durch eine Maßnahme des JWT dieses Grundrecht berührt werde, habe der davon in seinen Rechten Beeinträchtigte auch noch nach Aufhebung der einschränkenden Maßnahme weiterh...