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iFamZ 3, Mai 2012, Seite 113

Das Erbrecht in der aktuellen Diskussion

Martin Schauer

Die iFamZ ist eine Zeitschrift für Familienrecht. Gleichwohl bildete das Erbrecht von Anfang an einen festen Bestandteil eines jeden einzelnen Hefts.

Zu Recht: Denn zwischen dem Erbrecht und dem Familienrecht bestehen vielfältige Verbindungen. Dies zeigt sich schon daran, dass das gesetzliche Erbrecht auf dem Prinzip der Familienerbfolge beruht: Hinterlässt der Erblasser kein Testament, so sind seine Verwandten und der Ehegatte (eingetragene Partner) zu Erben berufen. Noch stärker zeigt sich der Zusammenhang im Bereich des Pflichtteilsrechts, das gar zu einer Zwangsteilhabe der nahen Angehörigen und des Ehegatten (eingetragenen Partners) am Vermögen des Verstorbenen führt. Gelegentlich gibt es auch Berührungspunkte mit den Rechtsinstituten des Familienrechts, zB wenn der Ehegatte (eingetragene Partner) und die Kinder des Erblassers ihre Unterhaltsansprüche gegen Nachlass und Erben geltend machen können (§§ 142, 796 ABGB) oder wenn das, was der Ehegatte (eingetragene Partner) aus einem Ehepakt erhält, in einen Erbteil einzurechnen ist. Nicht zuletzt sichert das Erbrecht auch das grundlegende Wohnbedürfnis des überlebenden Ehegatten (eingetragenen Partners) und zum Teil auch anderer Angehör...

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