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Die wirtschaftlich Berechtigten einer Privatstiftung und eines Trusts
Ein Vergleich der Rechtsformen
Der Trust ist im österreichischen Recht im Unterschied zu zwei Stiftungsformen nicht geregelt. Die österreichische Rechtsordnung geht aber an verschiedenen Stellen ebenso wie die europäischen Normen auf den Trust, die Stiftung und die Privatstiftung ein. Die Verabschiedung der 4. Geldwäsche-Richtlinie im Mai 2015 bietet die Gelegenheit, den Trust und die Privatstiftung zu vergleichen und in das steuer- und aufsichtsrechtliche Normgefüge einzubetten. Der Vergleich zeigt, dass die Stellung der Begünstigten im Trust deutlich stärker ausgestaltet ist als in der Privatstiftung.
I. Aufsichts- und steuerrechtliche Anknüpfungen für den Trust im Allgemeinen
Die österreichische Rechtsordnung normiert das Rechtsinstitut des Trusts nicht. Mehrere Gesetze verwenden zwar den Begriff, der Trust wird aber weder im österreichischen noch im europäischen Recht geregelt oder definiert; vielmehr wird ein bestimmtes Verständnis vorausgesetzt. Das österreichische Recht kennt zwar den Begriff, hat aber das Trustrecht – im Unterschied zu einigen Nachbarländern wie Liechtenstein, Ungarn und Tschechien – weder kodifiziert noch das Haager Trust-Übereinkommen ratifiziert, das die Anerkennung des Trusts in den Mi...