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ZWF 5, September 2019, Seite 180

Überlegungen zum wirtschaftlich Berechtigten iSd § 153 StGB bei einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz

Julian Marc Mayerhöfer

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der OGH ua (allgemein) mit der Frage beschäftigt, wer – allenfalls – wirtschaftlich Berechtigter (iSd Straftatbestandes der Untreue) in einer Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) sein könne, und dazu festgehalten, dass weder dem Begünstigten noch dem Stifter selbst nach der gesetzlichen Grundkonzeption (des PSG) die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten, wie in der Legaldefinition des Befugnismissbrauchs in § 153 Abs 2 StGB genannt, zukomme (). Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik erscheint somit lohnend.

1. Gesetzeslage und Meinungsstand

1.1. Allgemeines zum wirtschaftlich Berechtigten iSd § 153 Abs 2 StGB

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurde der Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB im Zuge des parlamentarischen Legislativprozesses – abweichend vom ME und der RV, die auch betreffs dieses Tatbestandes „nur“ eine Anhebung der Wertgrenzen vorgesehen hatten – zur Gänze neu gefasst und dabei insb in Abs 2 leg cit eine Legaldefinition des Befugnismissbrauchs mit dem Inhalt aufgenommen, dass (nur) derjenige Machthaber seine Befugnis missbrauchen soll, der „in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des ...

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