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Wagniskapitalfondsgesetz
Am langte eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds erlassen (Wagniskapitalfondsgesetz – WKFG) und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, im Nationalrat ein. Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfonds zu schaffen.
Die durch COVID-19 verursachten und in weiterer Folge durch andere globale Ereignisse verstärkten Herausforderungen würden die Liquidität und Solvenz österreichischer Unternehmen (insb KMU) belasten. Während bisher in einer ersten Phase die Bereitstellung von Haftungen, Garantien, Moratorien und Zuschüsse die Unternehmen unterstützt haben, würden diese in einer zweiten Phase zusätzliches Eigenkapital benötigen. Ein EU-Vergleich habe zudem ergeben, dass österreichische Unternehmen generell einen Aufholbedarf hinsichtlich der Deckung des Finanzbedarfs durch Eigenkapital hätten. Um dies zu erleichtern, soll künftig die Bildung eines Wagniskapitalfonds nach dem WKFG ermöglicht werden. Dieser soll als Intermediär zwischen Investoren und Unternehmen fungieren und eine l...