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GesRZ 3, Juli 2023, Seite 191

Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer stillen Gesellschaft

§ 914 ABGB

1. Die stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft in Form einer reinen Innengesellschaft. Sie bedarf als solche zu ihrer Begründung zwar eines Gesellschaftsvertrages, dieser kann aber formfrei und auch schlüssig abgeschlossen werden.

2. Die Auslegung des behaupteten Gesellschaftsvertrages einer stillen Gesellschaft unterliegt § 914 ABGB. Der Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung wäre nur dann allein maßgeblich, wenn dazu nicht eine abweichende Absicht der Parteien festgestellt worden wäre.

(OLG Wien 5 R 28/22g; HG Wien 56 Cg 58/20b)

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