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Das neue EU-Umgründungsgesetz
Hintergrund, Regelungsgegenstand und Ausblick
Der vorliegende Beitrag analysiert das neue EU-UmgrG, das sich derzeit im Stadium einer Regierungsvorlage befindet.
I. Hintergrund
Bisher war die grenzüberschreitende Verschmelzung in Österreich im EU-VerschG geregelt, das grundsätzlich auf den für innerstaatliche Verschmelzungen geltenden Bestimmungen im AktG und im GmbHG aufbaute und nur die Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Vorgängen normierte. Von der Rspr anerkannt, jedoch gesetzlich nicht (ausdrücklich) geregelt und nur unter analoger Anwendung der Regelungen des EU-VerschG und des SEG durchführbar war zudem auch die grenzüberschreitende Sitzverlegung (auch als „Umwandlung“ bezeichnet). Ebenfalls gesetzlich nicht geregelt, wenngleich im Lichte der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich nicht verboten und deshalb praktisch bisher nicht durchführbar war die grenzüberschreitende Spaltung.
Durch das neue EU-UmgrG, welches die Mobilitätsrichtlinie ins österreichische Recht umsetzt, werden alle drei grenzüberschreitenden Umgründungsarten, und zwar Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung, einheitlich geregelt; das EU-VerschG wird gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EU-UmgrG aufgehoben. Der Gesetzeszweck liegt zum einen in der Verbesserung der Flexibilität für grenzübers...