Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung
Teilpflichtversicherungszeiten und Versorgungsausgleich
Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung zur für das Pensionsrecht bedeutsamen Frage, ob Zeiten als Versicherungszeiten gelten bzw. in welche Kategorie von Versicherungszeiten sie einzuordnen sind, dar. Dabei wird auf die Berücksichtigung von Teilpflichtversicherungszeiten und Zeiten eines Versorgungsausgleichs nach deutschem Rentenrecht eingegangen.
1. Einleitung
Seit der Pensionsreform 2003 werden
Zeiten einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben wurden (und für die daher Beiträge geleistet werden),
Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung, für die der Bund, das AMS oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat, und
Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung
unterschieden. In allen diesen Fällen werden Beiträge entrichtet, weshalb es sich um Beitragszeiten im weitesten Sinn handelt. Dies wirft aber die Frage auf, ob die Bezeichnung immer im weitestmöglichen Wortsinn gebraucht wird und welche Zeiten daher verneinendenfalls jeweils gemeint sind, wenn der Gesetzgeber den Begriff „Beitragszeiten“ verwendet.
Problematisch kann aber auch das Erfordernis der Berücksichtigung von Versich...