ASoK-Spezial Ältere Arbeitnehmer
1. Aufl. 2016
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2. Überblick über das Pensionsrecht
2.1. Allgemeines
In das System der gesetzlichen Pflichtversicherung sind alle Erwerbstätigen einbezogen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (zB Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene davon weiß oder die Versicherung will. Bezieht ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Es besteht jedoch (wie unter gewissen VoraussetzunS. 17gen auch für bestimmte andere Personen ohne Pflichtversicherung) die Möglichkeit, dem gesetzlichen Pensionsversicherungssystem freiwillig beizutreten. Hier interessiert lediglich das Pensionsrecht der unselbständig Beschäftigten.
Das Pensionsrecht dieser Personengruppe ist teilweise im ASVG und teilweise im APG geregelt. Das APG gilt
zur Gänze für Personen, die erstmals nach dem Pensionsversicherungszeiten erworben haben,
teilweise für Personen, die vor dem Pensionsversicherungszeiten erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren,
(teilweise oder zur Gänze) für Personen, die ab geboren sind.
Für alle andere...